Google Fonts

Vielleicht haben sie auch schon von der sogenannten Abmahnwelle zum Thema Google Fonts Schriftarten gehört.

Dabei handelt es sich oftmals um Zahlungsaufforderungen aufgrund einer nicht datenschutzkonformen Verwendung von Google Fonts Schriftarten von Webseitenbetreibern.

Der Anlass für diese Abmahnwellen ist wohl ein aus Januar 2022 gesprochenes Urteil mit Schadensersatzansprüchen von 100€ des LG München.

Konkret geht es darum, dass in der Vergangenheit die Schriftarten Google Fonts über US-Server von Google geladen wurden und diese Verarbeitung auf das berechtigte Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gestützt wurde. Da es jedoch auch möglich ist, die Schriftarten lokal auf den eigenen Servern zu hosten und ein Drittstaatentransfer in der Regel mit einer Einwilligung verbunden sein sollte, wurde der beschwerdeführenden Person Recht gegeben und dieser Schadensersatzanspruch ausgesprochen.

Daher empfehlen wir Ihnen als Betreiber einer Webseite dringend, die Google Fonts Schriftarten lokal zu hosten. Bei anderen Anbietern externer Schriftarten, wie z.B. Adobe Typekit, etc., sollte ebenso vorgegangen werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.