Haben Sie schon aufgeräumt?

Der Jahresbeginn eignet sich immer gut um etwas aufzuräumen. Ob Zuhause oder im Büro, es ist ein guter Zeitpunkt sich die Frage zu stellen: „Brauche ich das noch, oder kann das weg?“.

Und dann war da noch dieses C-Wort, die letzten Jahre.

Impf-, Genesenen- oder Testbescheinigungen – Arbeitgeber waren in der Corona-Zeit angehalten, Kontrollen durchzuführen und diese zu dokumentieren.

Ab dem 20. März 2022 wurde unsere Arbeit wieder ein bisschen normaler. Seit diesem Tag ist die 3-G-Regel an vielen Arbeitsplätzen Geschichte. Damit ist auch die Rechtsgrundlage für die, in diesem Rahmen verarbeiteten Daten, entfallen.

Nur in einigen Einrichtungen im Gesundheitsbereich sind, aufgrund spezieller Regelungen, nach wie vor bestimmte Datenverarbeitungen erforderlich und damit rechtskonform.

Bereits mit dem Ende der gesetzlichen Pflichten mussten alle Daten, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert wurden, datenschutzkonform gelöscht werden.

Möglicherweise wurden aber noch nicht alle diese Daten gelöscht. Schlummern bei Ihnen vielleicht noch vergessene Corona Daten in den Schubladen Ihrer Anmeldung oder bei der Personalabteilung?

Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, die personenbezogenen Corona-Aufzeichnungen von Mitarbeitern und Besuchern zu löschen.

Wenn Sie dazu, oder zum Datenschutz allgemein, Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.